Mitgliedsantrag & Beitragsordnung

MITGLIEDSANTRAG

BEITRAGSORDNUNG


§ 1 Höhe der Beiträge


(1) Jahresmindestbeitrag in EURO


• Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 39 €.
• Für Personen ohne Einkommen/mit geringem Einkommen, oder die sich in der Ausbildung/im Studium befinden, sowie Kinder, beträgt der Mitgliedsbeitrag nach Rücksprache mit dem Vorstand 15 €.
• Der Mitgliedsbeitrag juristischer Personen soll mindestens 100 € pro Jahr betragen.


(2) Der Mitgliedsbeitrag ist unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts in voller Höhe für das aktuelle Geschäftsjahr zu leisten.


(3) Die vorgenannten Beträge verstehen sich als Mindestbeiträge; jedem Mitglied steht es frei, einen höheren Beitrag zu zahlen. Die Differenz ist als Spende anzuerkennen und durch das Mitglied bei Überweisung zu kennzeichnen. Eine Spendenquittung ist beim Vorstand zu erfragen.


(4) Änderungen der persönlichen Angaben sind umgehend mitzuteilen.


(5) Sollte sich der Status eines Mitgliedes ändern, so hat dieses Mitglied dies dem Vorstand mitzuteilen. Die Umgruppierung in den neuen Mitgliedsstatus wird für das folgende Kalenderjahr wirksam.


(6) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.


§ 2 Fälligkeit, Zahlungsweise


(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 31. Oktober bzw. mit der Annahme des Mitgliedsantrags fällig.


(2) Der Beitrag wird ohne vorherige Mitteilung durch den Vorstand vom Mitglied per Überweisung auf das aktuelle Konto des Vereins gezahlt. Hierbei sind jeweils der Name und die Mitgliedsnummer anzugeben.


(3) Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug, so erfolgt eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung.


(4) Ist nach wiederholter Mahnung (Zweitmahnung) kein fristgerechter Zahlungseingang zu verzeichnen, hat der Vorstand das Recht, das Mitglied auszuschließen.


(5) Beitragsrückstände haben zur Folge, dass das Mitglied bei Mitgliederversammlungen nicht stimmberechtigt ist.


(6) Beitragsrückstände sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein und einschließlich der entstehenden Gebühren einklagbar.


§ 3 Bankverbindung

IBAN: DE80 8306 54080005 4741 59

Bank: Deutsche Skatbank


§ 4 Inkrafttreten


Diese Beitragsordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung am 21. Mai 2024 in Kraft.
Leipzig, den 21. Mai 2024